Rechtliche Rahmenbedingungen
A. Inhaltliche Rahmenbedingungen für die Teilnehmer
Wer kann teilnehmen?
Mitmachen können Schüler, Studierende, Young Professionals, Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern sowie sonstige kreative Köpfe mit innovativen und kreativen Anwendungen/Ideen aus Baden-Württemberg.
- Die Unternehmen sollten aus der (digitalen) Medienbranche kommen und müssen ihren Geschäftssitz in Baden-Württemberg haben. Darüber hinaus sind auch Behörden und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen aus Baden-Württemberg teilnahmeberechtigt. Bei Behörden und Unternehmen muss der Fragebogen von einem zeichnungsberechtigten Vertreter unterschrieben werden. Die in der Jury des Wettbewerbs vertretenen Unternehmen und Institutionen sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Die Privatpersonen müssen ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg oder angrenzenden Wirtschaftsräumen haben. Als angrenzende Wirtschaftsräume gelten zusammenhängende Wirtschaftsräume, die über die Landesgrenze hinausreichen, wie z. B. die Metropolregion Rhein-Neckar, die Region Donau-Iller oder der Großraum Konstanz. Teilnehmer, die bis zur Einreichung noch nicht volljährig sind, können nur mit Einverständnis und Unterschrift eines erziehungsberechtigten Elternteils teilnehmen.
Welche Voraussetzungen muss die mobile Applikation erfüllen?
Eingereicht werden können Applikationen für Smartphones, insbesondere für Android-Geräte und das iPhone. Die mobile private oder Business-Applikation soll einer der folgenden Kategorien zuordenbar sein:
- Creative Living and Working (Lifestyle ausleben mit Social Networks, Navigation, Green IT etc.)
- Mobile interactive arts and tunes (Unterhalten werden mit Games, Video, Audio etc.)
- Keep in shape (Fit bleiben mit Denkübungen, Mobile Learning, Schnitzeljagd etc.)
- Troubleshooting (Probleme lösen mit Gebrauchsanleitungen, Entscheidungsratgebern, Autofindern etc.)
- Couch Potatoe (Bequemer leben mit Lieferdiensten, Preisvergleichen, Fernsehprogrammen etc.)
Die Teilnehmer können sich nur für eine einzige Kategorie bewerben. Die Jury behält sich vor, die Zuordnung zu ändern, wenn sie dies für ratsam hält.
Bewertet werden die Einreichungen von einem Expertengremium anhand der Kriterien:
- Kreativität und Design, Look & Feel, gestalterische Schöpfungshöhe, Anmutung
- Innovationsgrad, Neuartigkeit (Ist die vorgestellte Anwendung etwas Besonderes auf den zugelassenen Plattformen?)
- Umsetzung, Probierbarkeit (Kann die Applikation in vollem Umfang getestet und bewertet werden?) , Stabilität (Fehlerfreiheit), Bedienbarkeit
- Nutzen und Vermarktungspotential (Gibt es einen Bedarf? Wie ist der Mehrwert - insbesondere der mobile Mehrwert - für die Nutzer?)
- Usability
- Technische Komplexität und technischer Anspruch
- Gesamteindruck (Idee, Beschreibung, Umsetzung, Team)
Die eingereichte Applikation muss lauffähig sein, das heißt, die reine Abgabe von schriftlichen Konzepten kann leider nicht akzeptiert werden.
Was kann man gewinnen?
In jeder der fünf Kategorien wird jeweils ein Hauptgewinn in Höhe von Euro 5.000 vergeben. Außerdem gibt es weitere attraktive Sachpreise zu gewinnen.
B. Technische Rahmenbedingungen für die Teilnehmer
Folgende Entwicklungsplattformen und Geräte mit Touch-Displays werden berücksichtigt:
- OS 3.0 lauffähig auf iPhone
- Android lauffähig auf G1
- SymbianS60 lauffähig auf N97 oder N5800 XpressMusic
- Windows Mobile 6.1 lauffähig auf HTC touch diamond
- J2ME lauffähig auf Blackberry
Der Einreicher muss gewährleisten, dass sich die Jurymitglieder die Einreichungen ansehen und benutzen können, um sie zu bewerten. Der Einreicher garantiert die technische Lauffähigkeit seines Beitrags und die Korrektheit der URL-Angaben und evtl. Zugangsdaten. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für fehlerhafte bzw. nicht lauffähige Einreichungen.
Die Applikation darf nicht vor dem 01.07.2009 released sein.
Adaptionen / Lokalisationen von Applikationen aus dem Ausland sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
C. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teilnehmer
Eine Kategorie wird nur dann prämiert, wenn für diese mehr als drei Einreichungen zu verzeichnen sind und die Teilnahmebedingungen erfüllt werden.
Die Bewerber erklären, dass sie sämtliche Rechte an den eingereichten Smartphone-Applikationen besitzen und die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Beiträge hergeleitet werden. Bei der Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen durch Dienstleister wird die Zustimmung des Kunden vorausgesetzt.
Mit Versenden der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs als verbindlich an und erteilt sein Einverständnis für die öffentliche Präsentation seiner mobilen Anwendung und für die zuvor abgestimmte Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen (z. B. Produktbeschreibungen). Alle kommerziellen Verwertungsrechte verbleiben beim Teilnehmer.
Der Teilnehmer bzw. der zeichnungsberechtigte Vertreter erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten zur Abwicklung des Wettbewerbs einverstanden. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Darüber hinaus verpflichten sich alle
Organisatoren, Sponsoren, Mitglieder der Jury, Mentoren und Mitarbeiter des Wettbewerbs schriftlich, die im Zusammenhang mit "Baden-Württemberg goes mobile" erlangten Informationen nur für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs zu verwenden, diese vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder im Rahmen des Wettbewerbs bekannt werden (z. B. bei der öffentlichen Präsentation der prämierten Ergebnisse) bzw. die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig erlangt worden sind.
Sämtliche Kosten, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen (z. B. Reisekosten zur Preisverleihung), trägt der Teilnehmer selbst.
Die Jury kann Preisgelder in den fünf Kategorien Creative Living and Working, Mobile interactive arts and tunes, Keep in shape, Troubleshooting und Couch Potatoe vergeben. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten. (Stand: 26.08.2009)
Teilnahmeschluss ist der 31.12.2009

